Diese Platzordnung ist die Richtlinie der Vereinsarbeit. Sie ist von allen Mitgliedern und Gästen strengstens zu beachten.
Den Anweisungen der Ausbildungswarte ist unbedingt Folge zu leisten.
Disziplin, gegenseitige Rücksichtnahme und respektvoller Umgang miteinander hat oberste Priorität.
Das Betreten des Übungsgeländes ist nur mit angeleintem Hund gestattet. Auf dem gesamten Vereinsgelände besteht Leinenpflicht.
Beim erstmaligen Betreten des Vereinsgeländes müssen die Hunde die vollständige gültige Impfung haben und haftpflichtversichert sein. Die Nachweise hierzu sind auf Verlangen, bzw. bei erstem Besuch des Geländes dem Ausbildungswart vorzulegen. Ohne diese Nachweise darf der jeweilige Hund nicht auf das Vereinsgelände.
Auf dem Vereinsgelände sind die Hunde in ihre vorgesehenen Boxen unterzubringen, am freien Ablegeplatz mit einer Kette anzulegen, bzw. im Auto (oder Anhänger) artgerecht zu belassen.
Es ist unbedingt zu vermeiden, dass der Hund auf dem Übungsplatz seine Notdurft verrichtet. Verunreinigungen sind vom Hundeführer sofort zu beseitigen.
Alle Mitglieder haben darauf zu achten, dass mit den jeweiligen Übungsgeräten ordnungsgemäß umgegangen wird.
Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit stehen an erster Stelle. Werden Sicherheitsmängel o.ä. festgestellt, sind diese umgehend dem Vorstand und Platzwart anzuzeigen und müssen schnellstens beseitigt werden.
Das Vereinsgelände ist kein Spielplatz. Eltern haben ihrer Aufsichtspflicht unbedingt nachzukommen.
Während der Trainingsstunden ist der Genuss von Alkohol verboten! Im Vereinshaus herrscht absolutes Rauchverbot.
Der Aufenthalt von Hunden im Vereinshaus, außer von Welpen bis zu einem Alter von 6 Monaten, ist nicht gestattet. Weitere Ausnahmen werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Vorsitzenden geduldet.
Hunde bis zu einem Alter von 1 Jahr dürfen sich auf der Terrasse mit aufhalten. Hier ist vom Hundeführer darauf zu achten, dass der Hund angeleint ist und keine Gefahr von ihm ausgehen kann.
An gesetzlichen Feiertagen ist das Trainieren in jeder Form auf dem Übungsplatz untersagt.
Bei Verstößen gegen die Platzordnung ist der Vorstand berechtigt, einen Platzverweis auszusprechen. Ggf. kann auch ein Ausschluss aus dem Verein erwirkt werden.
Der Vorstand
(01/2017)